Die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn bewegt die Gemüter. Wird da Volkseigentum an Heuschrecken verschleudert oder trennt sich der Staat nur von Aufgaben, die er in Zukunft nicht mehr effizient erfüllen kann? Die einen sehen den Sozialstaat untergehen, wenn der Bund, Länder oder Gemeinden ihr Eigentum an private Investoren verkaufen, die anderen sehen darin die einzige Chance, dass die öffentlichen Haushalte nicht in der Schuldenfalle ersticken.
Auf die Frage, ob uns unsere Kinder für Privatisierungen verfluchen oder verehren werden, gibt es keine allgemeine Antwort. Wenn eine Gemeinde ihren Wohnungsbestand verkauft und mit dem Erlös alle Schulden tilgt, gewinnt sie Handlungsspielraum für Investitionen in die Zukunft. Aber wenn sie den Kaufvertrag nicht im Interesse ihrer Bürger abgeschlossen hat, wenn ddurch Mieten steigen oder die Häuser durch Luxus-Sanierungen nicht mehr bezahlbar sind, werden die Bürger die Stadt trotzdem verlassen, und die, die das nicht können, werden die Leidtragenden sein.
Die entscheidende erste Frage ist also, ob der Staat seiner Verantwortung für seine Bürger durch entsprechende Vertragsverhandlungen erfüllt. Der Investor verfolgt immer ein Rendite-Ziel, welches er auf verschiedene Weise erreichen kann:
- Anheben der Preise
- Senken der Kosten
- Schaffen von attraktiven Angeboten.
Der Staat muss die Verträge so gestalten, dass dem Investor nur die Wege zur rendite-Steigerung bleiben, die im Interesse seiner Bürger sind. So ist es z.B. beim Verkauf der Wohnungen in Dresden geschehen. In einer Sozial-Charta wurde ein Belegungsrecht durch die Stadt für 8.000 Wohnungen, eine durchschnittliche Mietsteigerung von max. 1,5 % im Jahr sowie ein Lebenslanges Mietrecht für Ältere festgelegt.
Eine weitere Möglichkeit, Privatisierungen so zu gestalten, dass sie im Ergebnis zu Verbesserungen für die Bürger führen, ist die Sicherung des Wettbewerbs. Dieser Frage schenkt gerade der Bund als Verkäufer zu wenig Aufmerksamkeit. Hohe Verkaufspreise locken, die langfristigen sozialen und politischen Konsequenzen werden vernachlässigt. Die Privatisierung der Energieversorgung hat das gezeigt, ebenso die Autobahn-Raststätten-Privatisierung. Wenn im Zuge der Privatisierung Monopole oder Oligopole entstehen, können die Interessen der Verbraucher kaum gesichert werden.
Ein positives Beispiel für eine gelungene Groß-Privatisierung ist die der Telekom. Da es gleichzeitig gelang, sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunk-Bereich ausreichend private Wettbewerber auf den Markt zu holen, sanken die Preise, die Angebote wurden vielfältiger und der Sevice verbesserte sich.
Für die Bahn-Privatisierung kann man viel vom Bereich der Telekommunikation lernen. Auch hier stehen die Wettbewerber schon bereit, sowohl die Global Player wie die anderen großen Bahn-Konzerne Europas als auch viele kleine regionale Unternehmen drängen auf den Markt. Gleichzeitig werden Bund und Länder als große Nachfrager (denn die reginalen Verbindungen werden durch die Länder ausgeschrieben und finanziert) dafür sorgen können, dass die Interessen ihrer Bürger berücksichtigt werden. So kommt zum Wettbewerb der Anbieter der Standort-Wettbewerb der Bundesländer hinzu – das kann den Bürger nur freuen.
Natürlich entwickelt sich kein Privatisierungsvorhaben genau so, wie es seine Erfinder sich vorstellen. Wie die neuen Eigentümer an den Markt herangehen, welche Angebote sie machen, welche Wettbewerber sich dazu gesellen, kann man nicht vorhersagen. Deshalb muss der Gesetzgeber jeweils zeitnah reagieren und korrigierend eingreifen. Und er muss sich die Möglichkeiten zu diesem Eingreifen offen halten. Wenn das geschieht, werden unsere Kinder uns für den Mut zur Umgestaltung der Staatswirtschaft in eine kontrollierte Wettbewerbswirtschaft danken. Schließlich kommen auch heute schon die großen, verlockenden und gern benutzten Angebote von privaten Unternehmern – denen der Staat allerdings auf die Finger schaut.