Jörg Friedrich


Sieg oder Niederlage bei Call-In-TV?

16. März 2009 Kategorie: Gesellschaft |

Die Call-In-TV-Sender haben ihr Verhalten geändert. In weit größerem Maße als noch vor wenigen Wochen werden Anrufer durchgestellt, auf den Glücksspielcharakter der Sendungen wird deutlicher hingewiesen. Grund dafür ist eine neue Satzung, die seit Anfang März in Kraft ist.

 

Ist das ein Sieg der Kritiker von 9Live, DSF und Verwandten? Können die, die mit bewundernswertem Einsatz und unter Einsatz ihres persönlichen Vermögens gegen die Missstände bei den Anrufsendern gekämpft haben, nun die Korken knallen lassen?

 

Auf den ersten Blick scheint es so zu sein: Der Gesetzgeber hat ihnen Recht gegeben und Lücken, die scheinbar im Gesetzessystem vorhanden waren, geschlossen. Damit wurde erreicht, was das Ziel der Kritiker war: Die Sendungen sind als Glücksspiel transparenter geworden, weniger ahnungslose Zuschauer werden auf vorgebliche Gewinnchancen hereinfallen.

 

Aber der Fehler lag gar nicht im Gesetzessystem, es gab gar keine Lücke im Geflecht (oder sollte man sagen: im Gestrüpp?) der Gesetze, Regelungen und Verordnungen. Der Fehler lag wie so oft in der Praxis der Rechtssprechung, die schon lange nicht mehr versucht, Recht zu sprechen, sondern zum Prämiensystem für denjenigen Juristen verkommen ist, der sich im Gewirr der Paragraphen und Bestimmungen am besten zurechtfindet.

 

Naturgemäß sind die besten Winkel-Advokaten auf der Seite derer zu finden, die mit dem zur Diskussion stehenden Verhalten ihr Geld verdienen. Sie finanzieren ihren Rechtsbeistand aus ihren Gewinnen, und da sie die Honorare der Rechtsanwälte natürlich als Betriebskosten ansetzen können, bezahlt knapp die Hälfte der Budgets zur Abwehr ihrer Kritiker der Steuerzahler. Dem können die Verteidiger des gesunden Menschenverstands, die Aufklärer im Dienste der Ahnungslosen, nur ihren Enthusiasmus und den guten Willen von Freunden und Unterstützern entgegensetzen.

 

Aber in der Sache waren sie dennoch schon fast erfolgreich. Berichten zufolge waren die Umsätze der Call-In-TV-Sendungen in den letzten Monaten deutlich zurück gegangen. Offenbar hatten, auch Dank derjenigen, die täglich konkrete Beispiele im Internet dokumentiert hatten, immer mehr Menschen verstanden, was hier gespielt wird, dass man hier sehr schnell sehr viel Geld verlieren, aber nur sehr selten etwas gewinnen konnte.

 

Dann gab’s noch schnell ein neues Gesetz. Wieder einmal ist der Gesetzgeber auf einen längst fahrenden Zug aufgesprungen und behauptet, nicht etwa als blinder Passagier, sondern als Heizer auf der Lok zu fahren. Es ist wie beim Rauchverbot: Auch da gab es schon längst den Trend: Immer weniger wurde in der Öffentlichkeit geraucht, Nichtraucherzonen dehnten sich aus, Rauchen in Restaurants war längst unerwünscht. Wenn die Regierung schon ganz sicher sein kann, dass sie mit einem Verbot nur noch einen Gegner trifft, der längst geschlagen am Boden liegt, dann wird sie aktiv, dann schafft sie eine neue Regelung.

 

Neue Gesetze aber nützen letztlich nie den Bürgern, sie nützen nur den Winkel-Advokaten. Ihnen ist wieder eine Schlingpflanze gewachsen in dem Dschungel, in dem nur sie sich zu Recht finden, und in dem der Bürger sich verirrt.

 

Was wirklich nötig wäre, unterbleibt: das der Gesetzgeber die Machete nimmt und Schneisen schlägt ins Dickicht der Verordnungen. Dass er den Bürgern und den Richtern freie Sicht schafft, sodass wieder erkennbar wird, was eigentlich unter dem Gestrüpp dem ganzen die ursprüngliche Form gab: Ein Grundgesetz, das dem Bürger die Basis zur freien Betätigung gab und das ihn vor denen schützte, die ihre Freiheit ausnutzen um andere übers Ohr zu hauen. Der Gesetzgeber müsste endlich zum Gesetznehmer werden.

 

Die Aktivisten des gesunden Menschenverstandes sind keine Partisanen, die sich im Dickicht des Gesetzes-Waldes verstecken können, sie können ihre Aufgabe, die nicht ganz so aufmerksamen, gutgläubigeren Mitbürger auf Fallen hinzuweisen, besser auf freiem Feld mit weitem Blick erfüllen. Das gleiche gilt für die Richter, die in einem gelichteten Umfeld endlich ihrer Berufung nachkommen könnten, Recht zu sprechen.

 

Den Rechtsstaat gibt es in zwei Varianten: Dem Gesetzes- und Verordnungsstaat, und den Rechtssprechungsstaat. Bürokratie und Filz gedeihen in der ersten Variante, aber der Bürger bekommt nur in der zweiten Version die Luft, die er zum atmen braucht.


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3 Kommentare to “ Sieg oder Niederlage bei Call-In-TV? ”

  1. # 1 Antje schreibt:

    @Jörg
    Da hat aber jemand sehr schlechte Erfahrungen mit der Jurisprudenz gemacht, oder? Nicht, dass ich deine Kritik nicht partiell berechtigt finden würde, aber das ist schon harter Tobak. Ein bisschen differenzierter wäre mir persönlich lieber, sonst „schwappt“ das schnell in Demokratieverdruss um.

  2. # 2 Der Hoppibär schreibt:

    @Antje:
    Philosophisch betrachtet gehts da um den Widerspruch zwischen „das Gute wollen“ und „das Gute tun“. Die Regulierer und Etatisten wollen zwar das Gute (nehme ich jedenfalls an, sie behaupten es andauernd), scheitern aber dezent formuliert am Verwaltungsaufwand.
    Das Gutgemeinte ist der schlimmste Feind des Richtigen.
    Mag auch ein wenig Niggemeier-Kritik gewesen sein (wir erinnern uns: Das ist der Mann, der sich geradezu unglaublich an Details abarbeiten kann).

  3. # 3 Jörg schreibt:

    @Antje: Wenn ich das Rechtssprechungs-System in Deutschland angreife, dann ist das das Gegenteil von Demokratieverdruss, es ist ein Beitrag zur Verteidigung der Grundidee unseres demokratischen Gemeinwesens. Und das System der Gesetzesproduktion und Rechtssprechung ist falsch, da gibt es nichts zu differenzieren. Dass es Abgeordnete und Richter gibt, die trotzdem Gutes zun, hat damit nichts zu tun.

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