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Jörg Friedrich


Zumwinkel und die Legitimität des Legalen

29. Januar 2009 Kategorie: Gesellschaft, Politik |

Legal ist, was den geltenden Gesetzen entspricht. Nach den geltenden Gesetzen wurde der Steuersünder Zumwinkel zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt.

Legitim ist, was die Menschen für rechtens, für gerecht, für angemessen halten. Die meisten Menschen in Deutschland hätten sich für Zumwinkel ein härteres Urteil gewünscht, oder, genauer gesagt, sie sind der Meinung, dass er ein härteres Urteil verdient hätte.

Mir geht es im Folgenden um zwei Fragen, die nur den Fall, an dem ich sie diskutiere, gemeinsam haben:

  1. Müssen Gesetze so gemacht werden, dass Legalität und Legitimität in ihnen vereinbart werden?
  2. Ist die Strafe für Zumwinkel tatsächlich nicht legitim?

Zur ersten Frage: Sicherlich ist der gesellschaftliche Frieden in Gefahr, wenn in einer demokratischen Gesellschaft eine Mehrzahl der Menschen die Gesetze für ungerecht hält, wenn die Bürger nicht nur im Einzelfall den Eindruck haben, dass durch das Gesetz bestimmte Gruppen bevorzugt und andere benachteiligt werden. Außerdem muss die Strafe, die ein Gesetz für eine Straftat vorsieht, von den Bürgern als angemessen beurteilt werden. Die meisten Menschen haben selbst eine gewisse Neigung zu Dingen, die verboten sind, sie sind deshalb bereit, Straftätern, die ähnliche Dinge wirklich tun, oder dabei erwischt werden, nachsichtig zu sein. Außerdem beurteilen wir die Schwere von Straftaten anhand ihrer Konsequenzen für andere, und messen sie an unseren Wertesystemen. Daraus leiten wir die Angemessenheit einer Strafe mehr oder minder „aus dem Bauch heraus“ ab. Wenn die Bürger zum großen teil darin übereinstimmen würden, dass die tatsächlichen Strafen nicht angemessen sind, würden sie dem gesammten Rechtssystem ablehnend gegenüberstehen, die Bereitschft, Gesetze zu übertreten und ungesetzliches zu akzeptieren, würde wachsen.

Andererseits kann nicht jeder Ablehnung von  Gesetzen und Vorschriften durch eine Bürgermehrheit nachgegeben werden. Da sich die Bürger durch staatliche Regelungen aller Art immer eingeengt und bevormundet fühlen werden, würden wir schließlich im rechtsfreien Chaos enden.

Deshalb muss Recht sich immer rechtfertigen, muss seine Notwendigkeit erweisen und seine Angemessenheit offensiv darlegen.  Der einzige Weg, dass Recht sich als legitim erweist, ist seine Behauptung im öffentlichen Diskurs.

Damit zur zweiten Frage: Ist Zumwinkel zu recht (im Sinne der Legitimität) zu einer milden Strafe verurteilt worden? Sind die Gesetze hier angemessen? Und wohin würde es führen, wenn man die Steuerstrafgesetze verschärfen würde?

Wie gesagt, in vielen von uns steckt ein Gesetzesverletzer, mancher fährt 20 km/h zu schnell auf der AUtobahn und andere verbuchen Krimis als Weiterbildungs-Lektüre. Mit den Steuerstrafsachen ist es dabei ein eigenes Problem: Nur wer Steuern zahlen muss, kann sie hinterziehen, und nur wer Millionen-Steuerbeträge zu entrichten hat, kann Hunderttausende hinterziehen.

Es wäre sicherlich nicht angemessen, wenn man die Strafe nach dem Betrag der hinterzogenen Steuer bestimmte. Denn bestraft werden soll ja die Tat selbst, die kriminelle Energie. Die hängt aber nur mittlebar mit der Höhe des betrages zusammen.

Man könnte das Verhältnis von hinterzogener Steuer zur tatsächlichen Steuerschuld zum Maßstab nehmen. Aber ich möchte behaupten, dass die Strafverfolgungsbehörden dann sehr viel zu tun hätten. Man stelle sich vor: Ein Geringverdiener, der es schafft, durch ein paar Tricks sein Einkommen gerade so unter die Einstiegs-Grenze zu drücken und der damit 100 % seiner Steuern hinterzöge, müsste dann auf alle Fälle hart bestraft werden.

Auch das wäre nicht legitim. Und deshalb denke ich, wir Bürger sollten unterm Strich mit dem Urteil gegen Zumwinkel zufrieden sein. Er ist nun vorbestraft, und er muss aufpassen, dass er die Bewährungsauflagen nicht verletzt. das ist gerecht, das ist legitim.


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5 Kommentare to “ Zumwinkel und die Legitimität des Legalen ”

  1. # 1 2009 schreibt:

    Natürlich ist die Strafe nicht angemessen, aber Gewaltdelikte werden auch nicht sonderlich hart bestraft in D.

  2. # 2 Fragezeichner schreibt:

    Es ist natürlich auch der gegenwärtige wirtschaftliche Kontext, der Wut erzeugt, die sich dann gegen alle Repräsentanten des Kapitalismus richtet. Ich möchte mal behaupten, noch vor ein paar Jahren hätte der Prozess nicht den gleichen Wirbel und die gleichen Reaktionen ausgelöst.

  3. # 3 Antje schreibt:

    Wenn man die Radbrusche Formel anwendet, wird man die Entscheidung wohl akzeptieren müssen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel
    Das Problem liegt meines Erachtens bei den sogenannten „Deals“, die derzeit auch wieder Gegenstand eines Gesetzesentwurfes sind.
    Gerade heute hat der Präsident des Bundesgerichtshofes die Vorgehensweise beklagt:
    http://tinyurl.com/cteg9k
    Es ist die mangelnde Transparenz, die den Eindruck vermittelt, zumal an der Grenze zwischen Bewährungsstrafe und Gefängnisstrafe, dass hier mit unterschiedlichen Maßstäben agiert wird.

  4. # 4 2009 schreibt:

    Das Problem liegt darin, dass sich Verbrechen lohnt.

  5. # 5 Vogel schreibt:

    @Jörg
    Chapeau!
    @Antje
    mehr Ergänzung, weniger Korrektur: Jenseits von Radbruch – gedealt wird auf allen Ebenen, auch bei den „Kleinen Leuten“ (!) – scheint mir im Fall Z das Problem in der allgemeinen Fokussierung und der Berichterstattung zu liegen, gelle!

    Grüße
    Vogel

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