Regierungsfähigkeit und Fraktionen
Deutsche Abgeordnete sind in ihren Entscheidungen frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Solche Grundsätze stehen in den Verfassungen jedes Landes wie auch der des Bundes. Auf der anderen Seite schließen sich Abgeordnete zu Fraktionen zusammen, das erleichtert ihnen auf der einen Seite die Arbeit, auf der anderen Seite soll es Stabilität und Regierungsfähigkeit sichern.
Fraktionen sind eine praktische Erfindung der parlamentarischen Demokratie – keine Frage. Schon bei der Wahl macht sich das bemerkbar: Jeder Wähler weiß eigentlich und geht bei seiner Wahlentscheidung auch davon aus, dass er nicht einen einzelnen Abgeordneten wählt, sondern dass er über die Stärke einer Fraktion mit bestimmt. So muss er sich nicht mit den Anschauungen und Zielen, den Arbeitsweisen, Stärken und Schwächen des einzelnen Kandidaten beschäftigen, statt dessen liest er die Überschriften der Wahlprogramme oder beobachtet, was die Führungsmannschaften von Parteien und Fraktionen sagen und tun. Das reduziert die Komplexität und macht eine klare Entscheidung in der Wahlkabine überhaupt erst möglich.
In der praktischen Parlamentsarbeit ermöglicht die Arbeitsteilung innerhalb der Fraktion, dass sich der einzelne Abgeordnete überhaupt an den verschiedenen Entscheidungen beteiligen kann – er verlässt sich einfach auf das, was seine spezialisierten Fraktionskollegen zu einem Thema für richtig halten.
Natürlich gibt es auch Themen, bei denen das eigentlich nicht möglich oder nicht nötig ist, weil sie von so grundsätzlicher Art sind, dass der einzelne Abgeordnete sich selbst ein Bild machen muss (und auch kann).
In solchen Fällen ist regelmäßig das Gewissen ohnehin gefragt: sei es, dass es um Schawangerschaftsabbruch, Kriegseinsätze oder um grundsätzliche politische Kooperationsmöglichkeiten geht. Man kann sagen, dass die Fraktionsarbeit dem Grundsatz der Gewissensfreiheit im normalen parlamentarischen Geschäft gar nicht entgegensteht – die meisten politischen Fragen sind keine Gewissensfragen und auch, wenn der einzelne Abgeordnete bei speziellen Einzelfragen einmal mit der Fraktion und gegen seine eigenen Ansichten stimmt, ist dies keine Frage des Gewissens, sondern des Kompromisses.
Denn der Kompromis wird für die Stabilitiät der Regierungsarbeit gebraucht -wenn eine Regierung sich für jede Entscheidung wieder neu eine Mehrheit suchen müsste, wäre effizientes Regieren nicht möglich – und das wäre für das Gemeinwesen schlechter als eine einzelne Fehlentscheidung.
Der Fehler liegt eigentlich da, wo angenommen wird, dass die nach Fraktionsstärke berechnete Mehrheit von einer oder wenigen Stimmen reichen könnte, um stabiles Regieren zu ermöglichen. Je knapper die Mehrheit desto weniger Raum für das Gewissen des Einzelnen. Das kann nur funktionieren, wenn alle Politiker gewissenlos wären (was niemand hoffen kann) oder keine gewissensrelevanten Entscheidungen anstehen. Vor solchen Entscheidungen ist eine Regierung aber nie sicher -und deshalb sollte auch kein Politiker versuchen, in einem Kraftakt eine knappe Mehrheit zu zimmern, solches Regieren ähnelt Drahtseilakrobatik – ohne Sicherung.
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am 14. November 2008 um 17:39
Unter Kohl galt aber auch: knappe Mehrheiten disziplinieren…
am 17. November 2008 um 15:46
Hallo Jörg,
du schreibst, dass: „der Fehler eigentlich da (liegt), wo angenommen wird, dass die nach Fraktionsstärke berechnete Mehrheit von einer oder wenigen Stimmen reichen könnte, um stabiles Regieren zu ermöglichen“. Frage: Welche Alternative zu einer Regierungsbildung hätte es denn eigentlich gegeben? Gut, man hätte gleich Neuwahlen ausrufen können. Letzten Endes sind jedoch die knappen Sitzverhältnisse ursächlich bestimmt durch die Entscheidung der hessischen Wähler am Wahltag.
Bei einem Trend hin zu einer Parität des politischen Spektrums könnte ein Mehrheitswahlrecht, anders als unser aktuelles Wahlrecht, wieder für stabile Verhältnisse sorgen. Auch die Parteienlandschaft z.B. in den USA ist seit einigen Jahren gespalten in zwei relativ gleich starke Blöcke, trotzdem ist eine Regierungsbildung möglich. Barack Obama hat die Präsidentschaftswahl klar gewonnen. Mit ein Grund für dieses eindeutige Wahlergebnis ist jedoch das in den USA geltende Mehrheitswahlrecht mit einem Wahlmännergremium. Es gilt hier immer das Prinzip: „the winner-takes-all“. Nach Prozentzahlen, also vergleichbar unserem Verhältniswahlrecht, erreichte Obama (nur) einen Stimmenanteil von 52 Prozent gegenüber McCain mit 46 Prozent. Dies klingt schon mehr nach einem 50:50 Ergebnis. Die klaren Verhältnisse, die in den USA geschaffen werden, liegen also zu einem gewissen Teil an dem dort gültigen Wahlsystem.
Was ist, wenn die neue Hessenwahl im nächsten Jahr auch wieder zu einem Patt führt? Was, wenn wir bei der kommenden Wahl auf Bundesebene vor einer ähnlichen Situation stehen? Vielleicht sollte in dieser Situation doch mal an eine Übernahme bestimmter Elemente des Mehrheitswahlrechts in unser jetziges System nachgedacht werden?
am 18. November 2008 um 11:01
@Fragezeichner: Natürlich gibt es bei knapper Mehrheit eine Neigung zur Disziplin(ierung). Aber die funktioniert stabil nur bei einer großen Autorität der Führungsperson.
@Aki T. Arik: Ich denke, das 5-Parteien-System hat viele Möglichkeiten zu stabilen Mehrheiten und ich glaube, dass das Koalitionsprinzip eine gute Sache für kreative und dynamische Regierungskonzepte liefert. In Zukunft werden wir mehr „große“ Koalitionen haben (die Anführungsstriche setze ich, weil der Begriff davon ausgeht, dass es zwei große Partner gibt, und wie lange das für die SPD noch gilt, ist ja irgendwie ungewiss) außerdem Ampeln und Jamaika – und natürlich auch linke Koalitionen – das halte ich für spanneder und flexibler als ein Ping-Pong zwischen zwei großen Lagern.
am 18. November 2008 um 13:47
Früher wars ja so, dass derjenige die Macht erhielt, dem sich die FDP zuneigte. Eigentlich gut, dass das vorbei ist.
Allerdings kann, wenn bspw. noch rechte oder „rechtspopulistische“ (gemeint: radikalliberale) oder islamisch motivierte Parteien hinzustossen, das bundesdeutsche Politiksystem hopp gehen, also vernünftige Politik unmöglich werden. Das ist ein systemimmanenter „Fehler“ des Verhältniswahlrechts, da hilft auch keine 5%-Klausel, dann kommen „italienische Verhältnisse“.
am 20. November 2008 um 16:14
@ Aki T. Arik
Antwort: Viele! Rot/Rostrot/Grün, Rot/Schwarz, Schwarz/Grün/Rot usw. das ganze Spektrum durch, eben so, wie der Wähler gewählt hat: „Hier, ihr Politiker, nun macht ‚mal schön: Wir wollen ‚n bisschen von allem! Schließt Kompromisse in userem Namen und zu unserem Nutzen!“ Denn: Es gibt keine Sachzwänge – nur Denkzwänge! Ja, man kann auch nicht qua anderem Wahlrecht („–> dann lasse mer ma alles was net passt unner de Tisch falle, gelle“ – man könnte auch anders formulieren: „Hoch lebe der aufgeklärte Autokrat!“) die Politik von der Arbeit befreien: Miteinander reden, Vorgänge transparent machen (im positiven Sinne „verkaufen“), eigene Positien klar machen und die Motive dafür offenlegen … aber dann müssten Menschen von der Politik ausgeschlossen werden, oder?
Beste Grüße
Vogel