Regierungsfähigkeit und Fraktionen
Deutsche Abgeordnete sind in ihren Entscheidungen frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Solche Grundsätze stehen in den Verfassungen jedes Landes wie auch der des Bundes. Auf der anderen Seite schließen sich Abgeordnete zu Fraktionen zusammen, das erleichtert ihnen auf der einen Seite die Arbeit, auf der anderen Seite soll es Stabilität und Regierungsfähigkeit sichern.
Fraktionen sind eine praktische Erfindung der parlamentarischen Demokratie – keine Frage. Schon bei der Wahl macht sich das bemerkbar: Jeder Wähler weiß eigentlich und geht bei seiner Wahlentscheidung auch davon aus, dass er nicht einen einzelnen Abgeordneten wählt, sondern dass er über die Stärke einer Fraktion mit bestimmt. So muss er sich nicht mit den Anschauungen und Zielen, den Arbeitsweisen, Stärken und Schwächen des einzelnen Kandidaten beschäftigen, statt dessen liest er die Überschriften der Wahlprogramme oder beobachtet, was die Führungsmannschaften von Parteien und Fraktionen sagen und tun. Das reduziert die Komplexität und macht eine klare Entscheidung in der Wahlkabine überhaupt erst möglich.


