Wem steht der Erlös von Carla Brunis Fotos zu?
Für ein Aktfoto von 1993, auf dem die heutige Carla Sarkozy als Modell zu sehen ist, ist bei einer Versteigerung der Erlös von knapp 58.000 € erzielt worden. Das ist das 20fache des Schätzpreises. Die Frage ist nun: Wem steht der Mehrerlös zu?
Nach deutschem Urheberrecht wäre der ursprüngliche Schöpfer des Werkes auch an späteren Wertsteigerungen zu beteiligen. Wer aber ist der Schöpfer? Der Fotograf, die abgebildete Person oder beide? Fest steht, die aktuelle Wertsteigerung des Fotos ist ausschließlich der Popularität von Carla Bruni oder vielmehr der Tatsache, dass aus ihr inzwischen Carla Sarkozy geworden ist, zu verdanken. Insofern wäre sie auch an den Erlösen aus dem Verkauf des Bildes zu beteiligen.
Andererseits: In ein paar Jahren weiß niemand mehr, wer Sarkozy war, und mit ihm wird auch seine schöne Gattin in Vergessenheit geraten. Das Bild wird wieder an Wert verlieren, umso mehr die es wird wieder zur Darstellung einer anonymen nackten Schönheit. Den Wertverlust bei einem späteren Wiederverkauf wird sie dann auch nicht tragen wollen.
Der Preisanstieg für das Bild ist rein spekulativ, und so, wie sich der alte Besitzer über den Verkauf jetzt freuen kann, wird der neue Besitzer dem Geld vielleicht bald nachtrauern. Nur aus urheberrechtlicher Sicht ist der aktuelle Fall interessant, die Kunstwelt wird den kleinen Ausrutscher so schnell vergessen wie die Medien, die den nächsten Hype suchen.
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am 13. April 2008 um 01:12
Sehr treffend geschrieben. Ziemlich dekadent, für soviel Geld eine (für meinen Geschmack) mittelmäßige Fotografie zu kaufen. Der Wert ist wirklich nur spekulativ und in wenigen Jahren ist dieses „Werk“ vermutlich nur noch 10% seines Kaufpreises wert.