Das Bundesverfassungsgericht hat den Auftrag zu prüfen, ob Regelungen, Normen und Gesetze in Deutschland mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den dort verankerten Grundrechten vereinbar sind. Wenn man sich die Einfachheit und Klarheit der Grundrechte ansieht, glaubt man zunächst, dass diese Aufgabe nicht so schwer zu erfüllen sein kann, dass das Gericht im Allgemeinen gar nichts zu tun haben dürfte, und wenn doch, dass dann zumeist klare und einfache Entscheidungen möglich sind.
Jeder, der die Urteile der Verfassungsrichter verfolgt, weiß, dass das nicht so ist. Offenbar widersprechen sich die Grundrechte im konkreten Fall eines Gesetzes, oder die Durchsetzung des einen schränkt ein anderes ein. Verfassungsrichter sind Deuter des eigentlichen Sinns des Grundgesetzes, ihre Aufgabe ist, zu prüfen, ob eine Regelung dem Gesamtkonzept der Verfassung entspricht, nicht dem Wortlaut jedes einzelnen Satzes. Ein gutes Beispiel dafür bietet die aktuelle Entscheidung des Gerichtes zur „Strafbarkeit des Geschwisterinzests„
Die Mehrzahl der Richter sieht durch den Inzest zwischen leiblichen Geschwistern den durch das Grundgesetz garantierten Schutz der Familie gefährdet, und zwar so stark, dass die ebenfalls verfassungsseitig garantierte Freiheit der privaten Lebensgestaltung eingeschränkt werden kann.
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