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Jörg Friedrich


Der Rechtsstaat lebt noch

27. Februar 2008 Kategorie: Gesellschaft |

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf
informationstechnische Systeme regelt („Online-Durchsuchung“), verletzt
das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt
insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

so steht es in der Pressemitteilung des Gerichtes zum Urteil vom heutigen Tag.

Nach dem Urteil ist es nicht grundsätzlich auszuschließen, dass es jemals gesetzliche Möglichkeiten für Online-Untersuchungen geben wird. Aber die Hürden dafür müssen wesentlich höher sein, als es das Gesetz vorgesehen hatte. Außerdem vermisst das Gericht „Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung“.

Der Rechtsstaat, der den Bürger vor der Regelungs- und Überwachungswut staatlicher Institutionen schützt, existiert also noch, seine Einrichtungen und Verfahren funktionieren noch.

Das Grundgesetz ist noch ein starkes Schutzschild der Freiheit, und die vergangenen Monate haben gezeigt, es bedarf des Schutzes durch die Bürger, damit es uns schützt.


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