Natascha Kampusch verlangt Schadensersatz vom Staat
Fast anderthalb Jahre ist es her, dass die deutschsprachige Öffentlichkeit von der Flucht der damals 18jährigen Natascha Kampusch aus achtjähriger Gefangenschaft erfuhr und wohl jeder über die Tatsache erschüttert war, dass es mitten in einer europäischen Kleinstadt möglich ist, dass ein Mensch von allen Mitbürgern unbemerkt dauerhaft seiner Freiheit beraubt wird. Nun macht die junge Frau erneut Schlagzeilen: Wegen offensichtlicher Ermittlungsfehler verlangt sie Schadensersatz vom östereichischen Staat.
Ist dies nur ein weiterer Schritt einer sorgfältig geplanten Medienkarriere oder eine berechtigte Forderung nach Wiedergutmachung? Wird der Staat hier zu Unrecht zur Verantwortung gezogen für ein Leid, das ein Einzeltäter einem Kind zugefügt hat oder muss inzwischen von einer Mitschuld der Behörden an der langen Gefangenschaft ds Mädchens gesprochen werden?
Wo Menschen tätig sind, werden Fehler gemacht, und wenn der Druck wächst, dann können auch die Irrtümer und Versäumnisse schlimmere Konsequenzen haben. In einem Entführungsfall arbeiten die Ermittler sicherlich unter besonderer Anspannung, und es ist zum Glück keine alltägliche Aufgabe, die mit professioneller Routine abgearbeitet wird, einen solchen Fall aufzuklären.
Da ist es natürlich immer leicht, viele Jahre später in Akten zu stöbern und in aller Ruhe nach Hinweisen auf Fehler zu suchen, um diesen dann detailliert nachzurecherchieren. Wer suchet, der findet, das gilt natürlich immer auch für Behörden-Fehler.
Auf der anderen Seite ist eine Panne in einem Entführungsfall, durch die das Opfer nicht schon nach einem Monat befreit wird sondern acht Jahre Unfreiheit durchhalten muss, nicht zu vergleichen mit einem vergessenen Foto eines Ladendiebs. Deshalb müssen an die Qualität und Sorgfalt gerade der Arbeit von Ermittlerteams in der Schwerstkriminalität besondere Anforderungen gestellt werden. Die Erfahrungen in unserer Gesellschaft zeigen, dass sich diese Ansprüche nur dann hinreichend erfüllen lassen, wenn die Öffentlichkeit eine entsprechende Kontrollfunktion ausübt.
Diese Funktion kann aber überhaupt nur wahrgenommen werden, wenn die Betroffenen dafür die Initiative ergreifen. Die Forderung von Natascha Kampusch nach Schadensersatz hat die Medien und damit die Öffentlichkeit auf ihre Verantwortung aufmerksam gemacht. Die Tatsache, dass die zuständige Ministerin wegen des Wahlkampfes im vergangenen Jahr den Ermittlungsfehler zunächst verheimlichen wollte, zeigt die dringende Notwendigkeit, dass das Zusammenspiel von Betroffenen, Medien und Öffentlichkeit funktioniert. Nur so ist ein hoher Standard der Behördenarbeit in demokratisch verfassten Gesellschaften sicherzustellen.
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am 10. Februar 2008 um 09:09
Schön wär’s, wenn die vierte Gewalt ihrer Kontollfunktion nachkommen würde.
Das Gegenteil ist normalerweise der Fall.
am 12. März 2008 um 01:12
1. Zeitung muss Natascha Kampusch Schadenersatz zahlen (18.12.2007) (http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Oesterreich-Natascha-Kampusch;art1117,2441498)
2. Vater von Natascha Kampusch will Schmerzensgeld (25.2.2008)
(http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/365129/index.do)
(http://gamesaway.de/viewtopic.php?p=85656&sid=6aca66b38f615305957d265bc63cdbcf)
Warten wir’s ab, eh wir uns eine Meinung bilden… und den armen Staat (bzw. „dessen“ Geldbeutel) in Schutz nehmen.