Jörg Friedrich


Schweizer Demokratie – Vorbild für Deutschland?

30. Januar 2008 Kategorie: Gesellschaft, Politik |

In der Schweiz gibt es Volksentscheide als Mittel der direkten Demokratie auch auf Bundesebene, und es scheint zu funktionieren. Das Nachdenken über notwendige Veränderungen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland sollte deshalb die Analyse der Funktionsweise des Schweizer Systems umfassen und die Frage beantworten, ob die Schweiz für Deutschland als Vorbild dienen kann.

In der Schweiz können Volksentscheide auf drei Wegen zu stande kommen: als obligatorisches Referendum über Verfassungsänderungen oder andere weit reichende Gesetzesentscheidungen, als fakultatives Referendum, welches von 50.000 Bürgern oder 8 Kantonen zu einem Gesetz gefordert werden kann, welches der Bundesrat beschlossen hat, oder als Volksinitiative, bei dem eine Verfassungsänderung von 100.000 Schweizern gefordert werden kann.

Grundsätzlich gibt es also zwei Wege: Das Parlament beschließt ein Gesetz, welches dann (obligatorisch oder fakultativ) zur Abstimmung durch das Volk gestellt werden kann. Oder es gibt im Volk den Wunsch nach einer Verfassungsänderung, welcher formuliert und zur Abstimmung gestellt wird.

Insbesondere bei Referenden wird also nicht über Einzelfragen, sondern über ganze Gesetze abgestimmt. Das fordert vom Bürger eine intensive Beschäftigung mit dem Gesetz und seinen verschiedenen Regelungen. Sicherlich werden viele Bürger hier nicht über jede Regelung nachdenken, sondern sich von ihren Politikern oder anderen „Experten“ die wesentlichen Konsequenzen, den Kern der Regelungen, das Anliegen selbst erläutern lassen und dann ihre so gewonnene Stimmung zur Grundlage für ihre Entscheidung machen. Das ist letztlich vergleichbar mit der Entscheidung des deutschen Bürgers für eine Partei bei der Bundestagswahl. Der Vorteil des Referendums ist, dass die Bürger über einzelne Politikfelder abstimmen können.

Die Ergebnisse der Referenden sind sehr unterschiedlich, es lässt sich keine eindeutige Regel ableiten, nach welcher die Eidgenossen Gesetzen zustimmen oder sie ablehnen. Die Wahlbeteiligung liegt dabei zwischen 30% und 60%, die Entscheidung fällt oft knapp, manchmal auch eindeutig aus. Das deutet darauf hin, dass etwa die Hälfte der Schweizer ihr direktes Abstimmrecht sehr ernst nehmen und dass sich die Wähler ihrer Verantwortung durchaus bewusst sind.

Anders sieht die Situation bei den Volksinitiativen aus. Die meisten dieser Entscheide werden abgelehnt. Interessanterweise werden auch die Initiativen abgelehnt, die zumindest auf den ersten Blick populistisch auf die Interessen der Bürger gerichtet sind. Weder die Initiative „Gesundheit muss bezahlbar bleiben“ noch „Postdienste für alle“ oder „Ja zu fairen Mieten“ wurden angenommen. Nur zwei Volksinitiativen haben es seit 2000 geschafft: die zur „Lebenslangen Verwahrung von Sexualstraftätern“ und die „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“.

Es zeigt sich auch hier ein sehr verantwortungsvoller, durchdachter Umgang mit den Möglichkeiten der direkten Demokratie. Andererseits könnte man, bei der geringen Zustimmungsquote zu Volksinitiativen, fragen, ob das Mittel des Referendums über Gesetze nicht ausreichen würde, um dem direkten Willen des Volkes Macht zu verschaffen. Zu den Themen, bei denen die Volksiniativen letztlich erfolgreich waren, hätten auch auf Initiative der Parteien Gesetzentwürfe erarbeitet werden können, die nach der Abstimmung im Parlament einem fakultativen Referendum unterworfen werden könnten.

Nun hat in der Schweiz der Volksentscheid eine lange Tradition und man könnte fürchten, dass die Beteiligung an solchen Volksentscheiden in Deutschland weit unter den Quoten in der Schweiz liegen würden. Bei durchschnittlichen Beteiligungen von 25% ist die Autorität eines Ergebnisses zumindest fraglich.

Aber: Es käme auf einen Test an. Deutschland könnte wenigstens das fakultative Referendum für eine Probezeit einführen. Analog zum Schweizer Modell, in dem das Referendum nicht nur durch Wählerstimmen, sondern auch durch 8 Kantone initiiert werden kann, könnte in Deutschland der Bundesrat ein Referendum veranlassen, wenn keine Einigung mit dem Bundestag erzielt wird. Das würde den Aufwand zur Einberufung der Abstimmung reduzieren, gleichzeitig würde das unwürdige Gezerre im Vermittlungsausschuss ein Ende haben.

Es käme auf einen Versuch an.


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3 Kommentare to “ Schweizer Demokratie – Vorbild für Deutschland? ”

  1. # 1 Joachim Kraus schreibt:

    Was würden denn die Schweizer Demokraten dazu sagen?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich wünsche mir wieder frei und unbeschädigt zu sein, wie vor der Pflicht zur Wahrnehmung strafrechtsbezogener hoheitsrechtlicher Aufgaben für den Staat.

    Wer realisiert die Aufgabenstellungen dieser Gesetzgebung?
    Welche Rechtsnormen rechtfertigten nachstehende Verhältnisse?

    Wie ist es eigentlich ohne weiteres möglich, dass eine privatrechtlich s a i s o n a l e Aushilfskraft einer Bundes(Verfolgungs)behörde gegen seine eigenen zwangsläufig zukünftigen potenziellen Arbeitgeber als Prüfungsleiter strafrechtlich ermitteln muss, ohne das für diese hoheitsrechtlichen Dienste und polizeivollzugsdienstlich gleichen Maßnahmen seine persönliche Einwilligung zu diesen Leistungen vorliegt?

    Warum werden hier durch politische Ziele der strafrechtlichen Verfolgung von Arbeitgebern verbürgte Rechte eines Aushilfsangestellten mit der Folge verletzt, die nachweislich seine Chancengleichheit beruflicher Betätigung am Arbeitsmarkt gegenüber anderen Bewerbern massiv benachteiligen?
    - – Zitat aus einer Bewerbungsabsage: “… teilen wir Ihnen mit, daß wir Ihre betriebsprüferischen Qualitäten zur ordnungs- und strafrechtlich präventiven Belehrung und Kontrolle nicht in Anspruch nehmen möchten”

    Muss nach unserer Grundordnung nicht ausgeschlossen sein, dass mit solchen behördlich aufoktroyierten staatlichen Daueraufgaben persönliches und berufliches Fortkommen dauerhaft ruiniert wird?

    Aus welchem Grunde besteht eine Pflicht diese Aufgaben im Arbeits- bzw. Bewerbungszeugnis zu offenbaren, die ja als Bewerbungsunterlagen dienen sollen?

    Warum dürfen für betreffende Ermittlungspersonen hier keine subjektiven, personenbezogenen Rechte geschützt und staatliche Fürsorge geleistet werden?

    Warum werden dieser Zustand und die zynischen Vorgehensweisen eines Verwaltungsleiters und ehemaligen DDR-Blockpartei- Kreisvorsitzenden, der sich doch so mit den Zielen und der Politik der damaligen SED identifizierte, durch die Gerechtigkeitspartei SPD gestützt?

    Kann man denn außerhalb eines hierzu bestimmten autorisierten Rechtsverhältnisses zu hoheitsrechtlich polizeivollzugsdienstlich gleichen Handlungen ohne verfassungsmäßigen Schutz gezwungen werden?

    Mit Hinsicht auf etwas Zeit für eine Antwort, bis bald und alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Träger hoheitlicher Gewalt mit Befugnissen aus der Eingriffsverwaltung in befristeten privatrechtlichen
    Schuldverhältnissen a.D.

    Joachim Kraus
    Tel. 037436 83988
    auch: Mail: kraus.joachim@web.de

  2. # 2 Fragezeichner schreibt:

    @Jörg, danke für diesen informativen Artikel. Bemerkenswert, dass fast alle Volksinitiativen der letzten Jahre gescheitert sind, obwohl sie zumindest vom Thema her vernünftig klingen. Woran kann das liegen? Haben die Menschen mehr Vertrauen in ihre Politiker und deren Vorschläge als die ihrer Mitbürger? Vermuten sie einen besseren Interessensausgleich bei Vorschlägen, die von der Regierung ausgehen? Gelingt es Politikern über die Medien weit besser, die Eidgenossen von ihren Vorschlägen zu überzeugen?
    Ich weiss nicht so recht, welche Schlüsse ich sollte. Deine Idee eines Probelaufs finde ich auf jeden Fall gut – Protoyping in der Politik, warum nicht?

  3. # 3 Vogel schreibt:

    @Jörg

    Du hälst Dein Wort ;) !

    Gleichwohl: Das Legitimationsproblem bleibt. Thema 1, hochemotional,
    „bewegend“, rege Beteiligung, Ergebnis eindeutig: okay; Ergebnis 50,1 :
    40,9 % Wat nu, Herr Kommissar?
    Thema 2 wichtig aber eher kompliziert „macht die Massen nicht so richtig
    an“, Beteiligung <45% – egal wie das Ergebnis dann aussieht …

    Ich bleibe bei (einer) meiner(n) Grundthese(n): Die (Menschen-)Welt ist zu
    kompliziert für den Menschen.

    Grüße
    Vogel

    PS.: Fällt mir noch‘n Zitat ein (sinngemäß), soll von Ortega y Gasset sein
    (span. Philosoph, Soziologe und Essayist, 1883 – 1955): „Das Nachdenken
    fällt den meisten Menschen Menschen zu schwer. Deshalb ziehen sie es vor
    zu entscheiden!“ (Wenn das Zitat jemand verifizieren könnte – ich hab mich
    schon zum Schäntzchen gesucht, vergebens: Vielen Dank!)Stellt Dir vor,
    Jörg, da iss ‚was dran … und dann ’nen Volksentscheid? …

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