Jörg Friedrich


Der Strommarkt und die Monopolkommission

22. November 2007 Kategorie: Gesellschaft, Wirtschaft |

Die Strompreise sind ein großes Thema der letzten Wochen und Monate. Manche glauben, nur durch staatliche Regulierung kann der Verbraucher vor der Raffgier der Konzerne geschützt werden, andere plädieren für Deregulierung und setzen auf den starken Verbraucher.

Ich hatte gestern abend das Glück, einen Vortrag von Prof. Justus Haucap, einem Mitglied der Monopolkommission, zum Thema Wettbewerbsprobleme im Strommarkt erleben zu können.

Die Monopolkommission hat kürzlich ein Sondergutachten zu Wettbewerbsdefiziten und zögerlicher Deregulierung im Strom- und Gasmarkt erstellt. Ich kann und will hier nicht die ganze Komplexität der Materie darstellen. Eins aber wurde mir klar: Der Staat versucht zwar, Deregulierung und Wettbewerb durchzusetzen, aufgrund mangelnden ökonomischen Sachverstands und politischer Rücksichten geht die Sache aber oft nach hinten los.

Ein Beispiel: Das Kartellamt will die Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung durch Monopolpreise verhindern, indem das Unternehmen, wenn es einen wesentlich höheren Preis als der Wettbewerb verlangt, seine Kosten offenlegen muss. Das hört sich zunächst gut an.

Die Konsequenzen dürften jedoch genau in die falsche Richtung gehen, unter anderem, weil der Verbraucher nur bei wesentlichen Preisunterschieden zum Wechseln bereit ist. Überlegt sich nun ein neuer Anbieter, in den Markt einzutreten, wird er zu folgender Entscheidung kommen: „Biete ich den Strom wesentlich günstiger an, als die Unternehmen, die schon am Markt sind, müssen diese gezwungenermaßen ihren Preis nach unten korrigieren. Also wird keiner zu mir wechseln. Also werde ich gar nicht erst in den Markt eintreten.“ Außerdem sind solche Regelungen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden, jede Auflage des Kartellamtes wird gerichtlich überprüft werden, mit welchen Konsequenzen, ist unsicher. Auch das hält Investoren davon ab, in den Markt einzutreten.

Die Monopolkommission schlägt deshalb ein Bündel von Maßnahmen vor, die den Wettbewerb langfristig stärken und damit Monopolpreise verhindern. Dazu gehört z.B., dass die Grenzkoppelstellen ausgebaut werden, damit ausländische Anbieter in den Markt kommen können. Dazu gehört auch, dass die großen Anbieter eine Weile keine neuen Kraftwerke bauen dürfen, so dass neue Anbieter hier mehr Chancen haben.

Ob der Preis dadurch effektiv sinkt, verspricht keiner, denn der Preis ist von vielen Dingen abhängig: Die Förderung alternativer Energien und Auflagen zum Klimaschutz gehören genauso dazu, wie steigende Einkaufspreise. Wenn wir das Klima aktiv schützen wollen, müssen wir wohl auch höhere Preise für Energie akzeptieren. Aber der Preisanstieg könnte durch den Wettbewerb wenigstens gebremst werden.


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3 Kommentare to “ Der Strommarkt und die Monopolkommission ”

  1. # 1 Spiegelfechter schreibt:

    Ich verstehe etwas an Deinem Beispiel nicht so recht: Wie ist hier der Wettbewerb definiert? Reicht es, wenn ein einziger neuer Anbieter wesentlich niedrigere Preise fordert, alle anderen Anbieter zur Offenlegung zu zwingen? Zumindest verstehe ich Deine Gedanken so. Wenn dem so wäre, ergäbe das zwei Konsequenzen. Konsequenz Nummer 1 ist, dass ein kleiner lokaler Anbieter, dem die lokalen Netze gehören, natürlich wesentlich günstiger als die Konkurrenz anbieten kann, woraus ein Missverhältnis entsteht. Nur weil ein überregionaler Anbieter beispielsweise bundesweit agiert, kann er (Mischkalkulation) natürlich nicht überall gegen lokale Anbieter bestehen. Ansonsten könnte ein kommunales Biomassekraftwerk die gesamte Strombranche ja zur Offenlegung ihrer Kosten zwingen. Das würde ich persönlich natürlich begrüßen, aber ich bezweifele, dass dies im Sinne der Monopolkommission ist.

    Wenn dies nicht der eigentliche Sinn ist, stellt sich natürlich die Frage, wie dieser Wettbewerb definiert ist. Den Schluss, ein einzelner Anbieter würde nicht mit günstigen Preisen in den Wettbewerb einsteigen, da ansonsten alle ihre Preise nach unten anpassen, halte ich daher nicht für schlüssig.

  2. # 2 Joerg schreibt:

    Wettbewerb ist definiert darüber, dass mehrere Anbieter am Markt sind, die die gleiche Leistung anbieten, sodass sich die Preise über Angebot und Nachfrage regeln.

    Der Anbieter, der vor einem Markteintritt steht, muss zunächst Kunden gewinnen, und wird dies durch günstigere Preise versuchen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Wechselbereitschaft bei den Vebrauchern erst bei deutlich geringeren Preisen nennenswert ist. Wenn aber der Preis eines Anbieters nennenswert unter dem der Wettbewerber liegt, sind diese gesetzlich gezwungen, ihre Preise ebenfalls zu korriegieren, sie dürfen per Vorgabe des Kartellamtes keine andere Strategie fahren (z.B. abwarten, besseren Service anbieten o.ä.)

    Damit wird jeder Anbieter schon im Vorfeld eines Markteintritts (und auch im Falle einer Preissenkung) nur geringe Chancen für den Gewinn eines wesentlichen Marktanteils sehen. Der Markteintritt per Niedrig-Preis bzw. der Versuch der Ausweitung des Marktanteils durch Preissenkung unterbleibt also.

    Übrigens ist die Offenlegung der Preiskalkulation eine Forderung, die erhebliche Rechtsunsicherheit und bürokratischen Aufwand verlangt. Gerade die kleinen Anbieter (bei der gestrigen Veranstaltung waren einige Vertreter von Stadtwerken anwesend) stöhnen darüber.

  3. # 3 Bernd schreibt:

    „aufgrund mangelnden ökonomischen Sachverstands und politischer Rücksichten geht die Sache aber oft nach hinten los“, nein, das glaube ich nicht, weil die Schröder- Regierung sich mit Experten vollgesogen hat. Es ist eher zu vermuten, dass hier eine perfekte Lobbyarbeit und Günstlingswirtschaft gemacht wurde, damit alternde Politiker ein neues Dasein nach dem Bundestag haben können.

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